Rechtsgeschäfte von Minderjährigen
Auch Minderjährige können Vermögensinhaber sein. Beispielsweise erhalten Sie aufgrund einer Erbschaft eine Liegenschaft oder ein Bargeldvermögen aus Erspartem oder einer Lebensversicherung.
Minderjährige sind besonders schutzbedürftig und so bedarf es u.a. für die Annahme einer Erbschaft des Minderjährigen, den Erwerb oder der Veräußerung von Liegenschaften oder anderen Vermögenswerten, sowie für die hypothekarische Belastung von Liegenschaften des Minderjährigen bestimmter Voraussetzungen. Hierzu gehört die Einholung einer gerichtlichen Ermächtigung für die Vornahme der genannten Rechtshandlungen.
Die auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Bozen – Südtirol klären Sie gerne über die entsprechenden Voraussetzungen auf und unterstützen Sie bei den einzelnen Schritten.